Der Behindertensportverband Rheinland-Pfalz teilte uns bezüglich der Verlängerung der ärztlichen Rezepte folgendes mit:
1. Vor dem 16.03.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56: Bei Verordnungen Muster 56, die vor dem 16.03.2020 bewilligt wurden und am 16.03.2020 noch gültig waren, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.
2. Im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56: Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligt wurden, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.
3. Nach dem 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56: Für nach dem 31.07.2020 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.