Kanu-Anfängerkurs neigt sich dem Ende zu

Neben dem Kanurennsport wird in unserem Verein auch das Kanuwandern gefördert. Der Kanuwander- oder freizeitsport erfreut sich großer Beliebtheit, denn die Sportart kann bis in das hohe Alter ausgeübt werden. So finden jedes Jahr Kanu-Anfängerkurse statt. An den Übungsabenden wird neben der richtigen Paddeltechnik auch das Verhalten in den verschiedenen Bootstypen geschult. Der jetzige Kurs neigt sich langsam dem Ende entgegen und die Anfänger sind hellauf begeistert und möchten den Sport gerne weiter ausüben, so die Übungsleiterin Marion Bermel. Dazu haben sie in unserem Verein ausreichend Gelegenheit, denn zweimal wöchentlich, dienstags und donnerstags, gehen die Freizeitkanuten auf das Wasser, ergänzt der verantwortliche Übungsleiter Volker Strohe. Darüber hinaus werden das ganze Jahr über diverse ein-oder mehrtägige Fahrten im In- und Ausland von den Trainern Monika Keßler und Michael Bauer organisiert. Interessierte am Kanuwandersport können gerne an einem unverbindlichen Training teilnehmen. Treffpunkt ist dienstags und donnerstags um 17.45 Uhr am Bootshaus in der Rheinstr. 80 (direkt an der Rheinbrücke).

Wassergymnastik weiterhin nicht möglich!

Alle Rehasport-Wassergymnastikkurse sind weiterhin ausgesetzt. Sobald die Badbetreiber, Deichwelle Neuwied, Landesblindenschule Feldkirchen sowie Wiedtalbad Hausen ihre Hallenbäder öffnen, beziehungsweise für Kurse wieder freigeben, ergeht eine Information an unsere Teilnehmer*innen.

Seit Mitte März ruht der komplette Betrieb und wir wären froh, wenn es bald wieder los gehen würde.

Wir bitten weiterhin um Geduld!

Automatische Verlängerung der Rehasport-Rezepte

Der Behindertensportverband Rheinland-Pfalz teilte uns bezüglich der Verlängerung der ärztlichen Rezepte folgendes mit:

1.    Vor dem 16.03.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56: Bei Verordnungen Muster 56, die vor dem 16.03.2020 bewilligt wurden und am 16.03.2020 noch gültig waren, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.
2.    Im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56: Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligt wurden, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.
3.    Nach dem 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56: Für nach dem 31.07.2020 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.

Einladung zur Herrentour

Hallo NWVler,

die diesjährige Herrentour wird, wegen Corona, als Tagestour stattfinden. Michael schlägt als Termin den Samstag, 29.08.20 vor. Es ist beabsichtigt, den Rhein zu paddeln Die genaue Strecke wird noch festgelegt und endet an unserem Bootshaus. Im Anschluss gibt es bei unserem Wirt ein Schnitzelessen, dass aus dem Wanderetat bezahlt wird. Das eine oder andere Getränk wird auch noch drin sein. Dann können wir uns überlegen, ob wir um 20 Uhr die Comedyveranstaltung mit Jacqueline Feldmann auf unserer Kleinkunstbühne besuchen. Wäre ein schöner Abschluss. Alle, die an der Tour teilnehmen möchten, geben mir bitte eine kurze Rückmeldung bis zum 15.08.20. Weitere Infos folgen nach dem 15.08.

Michael & Reiner

Frauenpower auf der Lahn

Einmal im Jahr bietet die Kanu-Wandersportabteilung des Neuwieder Wassersportvereins (NWV) eine Frauen-Paddeltour an. In diesem Jahr unternahmen die Kanutinnen Marion Bermel, Bettina Dany, Olga Kasper, Beate Manz, Margret Senn, Claudia Steines und Ruth Straub eine Paddeltour auf der Lahn. Normalerweise findet die Veranstaltung über 2-3 Tage statt aber „Corona“ bedingt entschieden sich die Damen in diesem Jahr vernünftiger Weise für eine Tagestour. Die Paddelstrecke führte über knapp 20 km in Einer- und Zweierkajaks von Laurenburg (Einstieg) lahnabwärts nach Dausenau (Ausstieg). Bei herrlichem Wetter, es gab einen Sonnen-Wolkenmix, legten die Sportlerinnen kurz vor der Schleuse Hollerich eine Pause ein, um sich für die Weiterfahrt zu stärken. Das war auch gut so, weil sie anschließend feststellen mussten, das die Schleusentechnik defekt war und sie somit gezwungen waren, die Boote um die Schleuse herum zu tragen. Nach getaner Arbeit wurden die Boote wieder zu Wasser gelassen und sie genossen bei der Weiterfahrt die herrliche Lahnlandschaft inmitten wunderschöner Natur. Nach einem anstrengenden Tag fand auf dem Campingplatz Dausenau ein gemeinsames Abendessen statt und die NWV-lerinnen ließen den schönen Tag nochmals Revue passieren. Anschließend stand die Rückreise an das heimische Bootshaus nach Neuwied an der Rheinbrücke an und die Sportlerinnen freuen sich schon heute, auf eine vielleicht mehrtägige, Frauentour im Jahr 2021.

Kurz nach dem Einstieg in Laurenburg
Selfie während der Fahrt
Verdiente (?) Pause vor der Schleuse Hollerich
Schöne Bilderzusammstellung von Margret

Schwimmtraining im Freibad der Deichwelle wieder möglich

Das Freibad der Deichwelle steht den Vereinen täglich ab 19.00 Uhr wieder als Trainingsstätte zur Verfügung.

Unsere Schwimmzeiten sind dienstags von 19.00 bis 20.00 Uhr und von 20.00 bis 21.00 Uhr sowie donnerstags von 19.00 bis 20.00 Uhr.

Die beiden Trainer, Rainer Saxler und Christof Trueblood, bilden verschiedene Gruppen, je nach Alter, und unterrichten die Eltern, wann ihre Kinder Training haben.

Folgende Regeln sind einzuhalten:
Am Eingang wird jede Trainingsgruppe mit einzelnen Namen erfasst, die Liste der Trainingsgruppen sollte noch abends oder am Morgen danach an info@deichwelle.de gesendet werden.
Einlass für die Trainingsgruppe 19:00 – 20:00 Uhr ist um 19:00 Uhr.
Einlass für die Trainingsgruppe 20:00 – 21:00 Uhr ist um 19:30 Uhr (geht nicht anders.)
Die Umkleidekabinen sind geöffnet.
Die Toiletten sind geöffnet.

Die Duschen sind geschlossen.
Von unserem Verein werden die oberen Bahnen 5 + 6 genutzt, diese liegen näher am Sprungbecken und am Nichtschwimmerbecken.
Sprungbecken und Nichtschwimmerbecken können dann auch gleichzeitig genutzt werden, springen und Rutschen ist allerdings nicht erlaubt.
Für die Ablage der Badetaschen und Handtücher kann von uns die große Steintreppe genutzt werden, die unmittelbar an Bahn 6 liegt.

Neues vom BSV Rheinland-Pfalz bezüglich Rehasport

Liebe Verantwortliche in den Vereinen und in den Strukturen des BSV Rheinland-Pfalz,

der DBS, unser gemeinsamer Bundesverband, hat uns neue Informationen zum Thema Verlängerungen der Gültigkeit der Verordnungen im Rehasport übermittelt, die der Verband der Ersatzkrankenkassen (vdek) auch im Namen aller anderen Krankenkassen herausgeben hat und die damit auch für die Primärkrankenkassen gelten. In diesen neue Informationen heißt es:

"Vor dem Hintergrund der sich häufenden Anfragen von Leistungserbringern und auch von Versicherten bei den Krankenkassen und ihren Verbänden weisen wir darauf hin, dass derzeit die GKV über den (max.) Verlängerungszeitraum für die Verordnungen beim Rehasport/Funktionstraining berät. Wir hoffen, Ihnen bis spätestens Ende Juli 2020 eine verbindliche Aussage der gesetzlichen Krankenkassen übermitteln zu können. Auch diese Regelung soll unbürokratisch ausgestaltet werden, um den Leistungserbringern und den Krankenkassen Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

Wir bitten Sie, Ihre Untergliederungen zeitnah zu informieren und von weiteren Nachfragen im jeweiligen Einzelfall zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Bitte warten Sie die angekündigte gemeinsame und bundesweit geltende Regelung der GKV zum Genehmigungsverfahren ab.

Diese Zwischennachricht ergeht zugleich im Namen
des AOK-Bundesverbandes GbR
des BKK-Dachverbandes e.V.
des IKK e.V.
der KNAPPSCHAFT
der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek)"

Neues von der Deichwelle

Sehr geehrter Herr Bermel,

das Nichtschwimmerbecken hat auch geöffnet. Reha-Kurse können derzeit dennoch nicht angeboten werden, da wir andernfalls das Becken für unsere anderen Badegäste sperren müssten. Sobald es weitere Lockerungen von der Landesregierung gibt, kann ggf. über die Durchführung der Reha-Kurse gesprochen werden. Derzeit ist dies aber nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Wang

Dipl. Verwaltungswirtin (FH)

Teamleitung Empfang

Verlängerung Rezepte Rehasport Wassergymnastik

Nachstehende Informationen des Behinderten-Sportverbandes Rheinland-Pfalz geben wir zur Kenntnis:

Offenbar gibt es Unsicherheiten hinsichtlich der Geltungsdauer von auslaufenden Verordnungen in der Zeit der ausgesetzten Übungsveranstaltungen aufgrund der behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Daher möchten wir folgende Klarstellung mitteilen.
Der vdek hatte im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes und in Abstimmung mit den Krankenkassenverbänden auf Bundesebene am 20.03.2020 folgendes mitgeteilt:
„Genehmigungsverfahren
Der Bewilligungszeitraum beim
Rehabilitationssport und Funktionstraining wird unbürokratisch
um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen
verlängert. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung
durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor
Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die
Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten
geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits
untersagt wurde.
Die Rehabilitationsträger werden nach überstandener Corona-
Krise alle Leistungserbringer-Verbände über den (max.)
Verlängerungszeitraum informieren.“
Ein Beendigungsdatum dieser Regelung wurde bislang nicht
mitgeteilt. Wir gehen davon aus, dass alle gesetzlichen
Krankenkassen nach diesem Abstimmungsergebnis handeln. Sollte
dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine kurze Rückmeldung,
insbesondere wenn es sich um eine Ersatzkasse handeln sollte.

Wiedtalbad in Hausen weiterhin geschlossen !

Nachstehende Mitteilung allen Rehasportlern zur Kenntnis:

Guten Tag Herr Bermel,
wir können zur Zeit noch keine Wasserzeiten für Sie anbieten. 
Nach den Sommerferien müssen wir schauen , wie wir es organisieren können.
Wir bitten noch um etwas Geduld .

Mit freundlichen Grüßen
i.a. B. Kurz
Team Wiedtalbad

Hallenbad in Feldkirchen weiterhin geschlossen !

Nachstehende Mitteilung allen Rehasportlern und Schwimmern zur Kenntnis.

Sehr geehrter Herr Bermel,

leider können wir Ihnen noch keine positive Nachricht übermitteln. Die Nutzung von Schwimmbad und Sporthalle bleibt weiterhin für externe Nutzer geschlossen. Vorerst bis zum Ende der Sommerferien.

Wir bitten um Ihr Verständnis, vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

Monika Jöckel

Gebäude- und Grundstücksverwaltung

LANDESSCHULE FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE NEUWIED

Überregionales Förder- und Beratungszentrum Sehen

Feldkircher Straße 100

56567 Neuwied

Rehasport Wassergymnastik weiterhin nicht möglich!

Nachdem feststeht, dass das Freibad der Deichwelle Neuwied am 01.07.2020 öffnet, habe ich bei der dortigen Leitung nachgefragt, wann unsere Kurse im Hallenbad wieder stattfinden können. Nachstehend die Antwort.

Auch habe ich die Landesblindenschule in Feldkirchen sowie das Wiedtalbad in Hausen angeschrieben, aber noch keine Rückantwort erhalten.

Hallo Herr Bermel,

zunächst wurde erst einmal über die Öffnung des Freibades gesprochen. Für das Hallenbad und die Sauna gibt es noch keine Entscheidung.
Hier warten wir zunächst weitere Lockerungen bezüglich der Hygienemaßnahmen durch die Landesregierung. Zu den jetzigen Bedingungen werden wir das Hallenbad zunächst noch nicht öffnen können. Sobald sich hier etwas ändert, werden wir die Vereine entsprechend informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Kurz
Verwaltungsleitung

Deichwelle Bäder GmbH





Wassergymnastik weiterhin nicht möglich!

Auch wenn die 9. Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz den Hallenbadbetrieb ab dem 10. Juni 2020 wieder zulässt, bleibt die Deichwelle Neuwied weiterhin geschlossen.

Wir müssen abwarten, ob die Deichwelle den Hygiene-Anforderungen gerecht werden kann und wieder öffnet.

Liebe Gäste, 

die Deichwelle ist vorübergehend geschlossen. Wir wollen dazu beitragen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Der Virus verbreitet sich dort, wo Menschen zusammenkommen. Da macht ein Bad keine Ausnahme. Dieser Schritt fällt uns nicht leicht, aber an oberster Stelle steht für uns Ihre Gesundheit. 

Weitere Informationen finden Sie in den nächsten Tagen auf unserer Homepage und unserer Facebook-Seite. Wir bitten um Verständnis. Und hoffen sehr, Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Aufräumtag im Bootshaus

Hallo zusammen,

nachdem das Wassertraining, wenn auch mit Einschränkungen, endlich starten konnte, steht am 27.05.2020 eine weitere Corona-Lockerung an: der Hantelraum darf wieder genutzt werden. Da wir jedoch auch hier in Sachen Hygiene etc. einige Vorschriften beachten müssen und unser Putz- und Aufräumtag im März ja ausfallen musste, treffen wir uns am Freitag, 05.06.2020, 18.00 Uhr am Bootshaus. Es werden der Hantelraum, die Umkleideräume, die Sanitäranlagen sowie beide Bootshallen gereinigt. Selbstverständlich unter Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf Abstand (Einteilung in kleine Gruppen, nur Erwachsene) und Tragen eines Mundschutzes. Da die genauen Regelungen in Bezug auf die Nutzung des Hantelraums noch nicht vorliegen und entsprechende Desinfektionsmittel noch nicht vorhanden sind, ist das Hanteltraining vor dem 05.06.2020 nicht möglich.

Wir bitten um Beachtung.

Trainingsbetrieb wieder möglich!

Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Vorschriften für den Sportbetrieb weiter gelockert. Alle Sportarten, die im Freien ausgeübt werden können, sind wieder möglich, das heißt, unsere Kanuten können mit ihren Booten wieder auf das Wasser gehen und die Nordic-Walker ihre Runden drehen.

Ab Montag, 18. Mai werden die Sportarten, zu den bekannten Zeiten, wieder angeboten!

Aber: Während der gesamten Trainingszeit müssen alle anwesenden Personen, Sportler und Betreuer einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Verboten ist ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist.

Nassräume, Umkleidekabine sowie Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume dürfen nur einzeln benutzt werden, Kontakte außerhalb der Trainingszeiten müssen auf ein Minimum beschränkt werden und sind nur erlaubt, wenn auch hier mindestens 1,50 Meter Abstand gehalten werden. Falls Räumlichkeiten die Einhaltung dieses Abstands nicht zulassen, müssen sie laut Verordnung „zeitlich versetzt“ betreten und verlassen werden.

Weitere Lockerungen sind in Sicht:

Sport in Innensportanlagen wie Fitnessstudios oder Tanzschulen ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Unter „spezifischen Auflagen“ sollen ab dem 27. Mai diese Sportanlagen wieder öffnen, wobei Wettkampfsituationen oder die Wettkampfsimulation weiter untersagt bleiben.

Freibäder sind derzeit geschlossen und öffnen mit Auflagen am 27. Mai. Ab dem 27. Mai können zudem Veranstaltungen im Außenbereich mit einer Personenbegrenzung von 100 stattfinden.

Hallenbäder, Saunen und Wellnessbereiche sind aktuell ebenfalls zu, hier ist eine Wiedereröffnung am 10. Juni mit Auflagen möglich. Ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung für Veranstaltungen im Außenbereich auf 250 angehoben. Für den Innenbereich gilt ab dem 10. Juni, dass Veranstaltungen mit einer Personenbegrenzung von 75 erlaubt sind.

Training im Bootshaus – es tut sich was!

Liebe Verantwortliche in den Mitgliedsvereinen,

soeben hat die Landesregierung in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass ab dem 27. Mai 2020 „Innensportanlagen“ wieder öffnen dürfen. Sobald nähere Informationen zu den Bedingungen dieser Öffnung bekannt sind, werden Sie diese von uns erhalten.

Trainingsbetrieb Schwimmen und Wassergymnastik weiterhin nicht möglich!

Auch nach den neuesten Beschluss der Landesregierung bleiben die Schwimmbäder weiterhin geschlossen!

(1) Es sind geschlossen:

der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, die nicht im
Freien sind, sowie Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Thermen,
Wellnessanlagen, Badeseen und ähnliche Einrichtungen.

Trainingsbetrieb Kanu und Nordic-Walking

Die Landesregierung hat die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. Danach ist der Breitensport „im Freien“ ab Mittwoch, 13. Mai 2020 wieder eingeschränkt zulässig.

Allerdings bleiben die Umkleideräume und Sanitäranlagen im Bootshaus weiterhin geschlossen! Selbstverständlich dürfen die Boote aus der Bootshalle entnommen werden. Mehr aber nicht!

  1. Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport
    a. Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln
    im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden,
    wenn die Sportangebote
     an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten
    Freiluftsportanlagen stattfinden,
    3
     sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
     kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten
    ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
     die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen
    Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
     die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
     Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche
    durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
     eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von
    Warteschlangen erfolgt,
     die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt
    wird,
     Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
     keine Zuschauer zugelassen werden.
    b. Vor dem Hintergrund der unter 1a. genannten Regeln wird eine Differenzierung
    nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sportfachlich
    nicht für sinnvoll erachtet.
    c. Der DOSB setzt mit den von ihm weiter zu entwickelnden 10 Leitplanken einen
    sportfachlichen Rahmen zur Umsetzung des SMK Beschlusses und die
    Grundlage für die von den Fachverbänden zu erarbeitenden sportartspezifischen
    Empfehlungen. Die Landessportbünde und Landesfachverbände sollen
    die Sportvereine auf dieser Grundlage dahingehend unterstützen, wie ein
    sportartspezifisches Training unter stenger Einhaltung des hier vorgegebenen Rahmens umgesetz werden kann.

Übergangsregelung DKV zur Info

Unsere Landes-Kanu-Verbände, unsere Kanu-Vereine mit ihren Mitgliedern und die
vielen Einzelpaddlerinnen und Einzelpaddler haben in den zurückliegenden Wochen
mit ihrem weitest gehenden Verzicht auf Ausübung ihrer Passion – dem Kanufahren in
seiner ganzen Vielfalt und Breite verzichtet oder sie sehr eingeschränkt. Mit Sicherheit
werden sie auch in der nächsten Zukunft ihren Sport verantwortungsbewusst betreiben.
Gemeinsam wollen wir nun die ersten Schritte zurück zu einer gewissen Normalität finden.
Dabei ist es von großem Vorteil, dass unser Sport fast ausnahmslos im Freien
durchgeführt wird. Denn Sport und Bewegung an der frischen Luft erleichtert zum einen
das zur Eindämmung von COVID19 erforderliche Einhalten von Distanzregeln und reduziert
durch den permanenten Luftaustausch zum anderen auch das Infektionsrisiko.
Generell ist zu beachten, dass es einheitliche Regelungen des Bundes gibt (z.B. Regeln
zum Kontaktverbot) und spezifische Regelungen der Länder (z.B. Definition von
Großveranstaltungen, Rechtsverordnungen zur Nutzung von Sportstätten), die jeweils
zu beachten sind.
Dazu ist anzumerken, dass eine schrittweise Rückkehr zu einem Sportbetrieb in den
Vereinen, einer Rücknahme des Kontaktverbotes durch die Bundesregierung bedarf.
Voraussetzung hierzu ist für Viele natürlich die Nutzung ihrer Bootshäuser – allein
schon um an ihr Sportgerät heranzukommen und es am vereinseigenen Steg zu Wasser
zu bringen. Um dies zu erreichen, werden wir uns jedoch alle an eine Reihe neuer
Regeln gewöhnen und halten müssen, um dies auch nachhaltig tun zu können.
Hierbei orientiert sich das DKV-Präsidium in Kooperation mit dem Deutschen Ruder
Verband an den von DOSB empfohlenen Leitplanken zum Wiedereinstieg in einen vereinsbasierten
Trainingsbetrieb. Weiterhin greift das Präsidium in der Formulierung von
Handlungsrichtlinien auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates der Deutschen
Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e.V. und die gemeinsam vom ärztlichen
Leiter der Sektion Sport- und Rehabilitationsmedizin der Universität Ulm, Prof. Dr. med.
Jürgen M. Steinacker und vom leitenden Olympiaarzt Dr. Bernd Wolfarth entwickelten
Regeln zurück:
1) Risiken in allen Bereichen minimieren
a. Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonal dürfen bei jeglichen
Krankheitssymptomen nicht am Training oder an Ausfahrten teilnehmen,
müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt kontaktieren
und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen.
Die Trainings- oder Fahrtengruppen sowie andere Kontakte sind umgehend
telefonisch, per SMS, WhatsApp oder Email zu informieren. Das
Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht gestattet.
b. Kanusport – egal ob als Freizeit- oder Leistungssport ausgeübt – ist nicht
sinnvoll, wenn Krankheitssymptome bestehen.
c. Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener Husten, Geruchssowie
Geschmacksstörungen, Bindehautentzündung, leichter Durchfall,
Müdigkeit oder Kurzatmigkeit.
d. Kanuten, die Kontakt zu infizierten Personen hatten und sich deshalb in
häuslicher Quarantäne befinden, ist die Teilnahme am Vereinsbetrieb ebenfalls
untersagt.
e. Im Falle eines Verdachtes einer Infektion an Vereinsmitgliedern, ist dieser zu
separieren und schnellstens medizinische Hilfe zu suchen.
2) Distanzregeln einhalten
a. Grundsätzlich besteht beim Kanufahren nur ein geringes Risiko, sich anzustecken.
Das Risiko kann sekundär durch die Nähe zu Trainingspartnern
oder Fahrtenmitgliedern erhöht werden. Es ist daher darauf zu achten, den
Mindestabstand von 1,5m bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände
einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim Zuwasserlassen
der Boote.
b. Fahrten in Mannschaftsbooten sind zu unterlassen bzw. auf das Notwendigste
zu reduzieren.
3) Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
a. Kanufahren ist eine kontaktlose Sportart. Gewohnte Rituale, wie Begrüßungen,
„Abklatschen“, sich in den Arm nehmen, Jubeln oder Trauern in der
Gruppe und Verabschiedungen müssen ohne Berührungen erfolgen.
b. Empfohlen wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken außerhalb
des Kanus und für Betreuungspersonal und Begleitpersonen.
c. Die Aufenthaltsdauer in den Räumlichkeiten der Sportstätten vor und nach dem
Training sollte so kurz wie möglich ausfallen.
d. Durch eine entsprechende Nutzungsplanung sind das Training, Ausfahrten
und die Begegnungsmöglichkeiten verschiedener Kleingruppen räumlich
(z.B. Wegeplanung nach den Einbahnstraßenprinzip, gleichzeitige Nutzung
verschiedener Trainingsorte/Paddelreviere) und zeitlich (Wochenplanung an
unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten unterstützt eine exklusive Nutzung
der Anlage) zu separieren.
4) Persönliche Hygieneregeln einhalten
a. Vor den Sportangeboten findet eine Aufklärung über die grundsätzlichen Hygiene-
und Abstandsregeln statt.
b. Häufiges und intensives Händewaschen von mindestens dreißig Sekunden
Länge mit Seife und heißem Wasser sollte zur Gewohnheit werden.
c. Auf das Berühren des Gesichtes mit den Händen sollte verzichtet werden.
d. Die vorgeschriebene Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.
e. Griffflächen der Paddel sind nach der Nutzung desinfizierend intensiv zu
reinigen. Dazu empfehlen sich vom RKI zugelassene desinfizierende Reinigungsmittel.
5) Umkleiden und Duschen zu Hause
a. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Gemeinschaftsräumen des
Bootshauses ist auszusetzen bzw. nur im Notfall (z.B. nach Kenterungen)
gestattet.
6) Trainings- und Fahrtengruppen verkleinern
a. Training und das Ausfahren in Einerbooten ist gestattet. Kein Training in
den großen Mannschaftsbooten. Das Training und Ausfahrten in Zweiern
sind nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sichergestellt ist, dass beide
Partner aus einer Selbstquarantäne kommen oder in einem Hausstand
leben sowie kein Kontakt zu COVID-Positiven Personen besteht.
b. Eine Trainings- oder Fahrtengruppe sollte in der Regel aus maximal 5
Personen, inkl. Trainer oder Trainerin bestehen.
c. Das Training und die Trainingsgruppen sowie Ausfahrten in Freizeitgruppen
sind zu dokumentieren und die Teilnehmer sind zu erfassen, um im
Falle von Infektionen, Kontakte nachvollziehen zu können.
d. Keine rotierenden oder wechselnden Kleingruppen zulassen. Trainings- oder
Fahrtengruppen sind immer mit den gleichen Personen zu besetzen, um so
mögliche Verläufe von Infektionsketten jederzeit nachverfolgen zu können. Im
Falle einer Ansteckungsgefahr ist dadurch nur jeweils eine kleinere Gruppe betroffen
bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.
e. Das Begleiten mit Motorbooten erfolgt nur durch eine Person.
7) Trainings- und Krafträume
a. Das Training in Räumen ist auf das Minimum zu reduzieren und sollte
nur mit einer Sondergenehmigung durch das zuständige Amt verfolgen.
b. Der Zugang zu Trainings- und Krafträumen muss streng kontrolliert werden,
um die Sauberkeit und Hygiene zu gewährleisten. Es sollte derzeit
nur aktiven Sportlern unter Aufsicht der Zugang gestattet werden. Die
Gruppengröße von 5 Personen ist in der Regel zu beachten. Allerdings
muss zwingend der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen trainierenden
Sportlern eingehalten werden. Sollte dies unter Berücksichtigung
der Größe des Kraftraumes nicht möglich sein, ist die Gruppe so zu verkleinern,
dass der Mindestabstand im Kraftraum eingehalten werden
kann. Wenn keine gute Lüftung vorhanden ist, ist zwischen den verschiedenen
Nutzergruppen mindestens 30 min zu lüften.
c. Vor der erstmaligen Benutzung müssen alle Flächen und der Boden mit
einem vom RKI zugelassenen desinfizierenden viruziden Reinigungsmittel
behandelt werden. Dies ist wöchentlich zu wiederholen.
d. Alle Geräte, Ergometer, Hanteln usw. sind nach Gebrauch an den Kontaktstellen
mit einem vom RKI zugelassenen Desinfektionsmittel zu behandeln.
e. Außer beim Ergometer-Training ist eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu
tragen. Vor und nach dem Training sind die Hände wie oben beschrieben zu
waschen.
8) Wettkampftätigkeit und Sportveranstaltungen
a. Die Durchführung von Großveranstaltungen ist generell bis zum 31.08.2020 untersagt.
Die Definition von Großveranstaltungen und Durchführungsbestimmungen
sind abhängig von den Bestimmungen der Bundesländer und müssen beachtet
werden.
b. Bei der Planung zukünftiger Wettkämpfe und Veranstaltungen sind die erhöhten
Anforderungen an Kontaktminimierung und Hygienestandards (es ist zu erwarten
das spezielle Konzepte zur Genehmigung von Veranstaltungen verpflichtend
werden) zu beachten.
c. Besondere Herausforderungen unter den derzeitigen Sonderbestimmungen
stellen Übernachtung (z.B. Zulassung von Zeltplätzen, Öffnung von Beherbergungsbetrieben)
und Verpflegung (z.B. keine Verpflegung in Buffetform) dar.
9) Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
a. In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum
Training und zu Freizeitfahrten und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso
ungeeignet ist der Einsatz von Minivans.
b. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von Mund-
Nasen-Schutzmasken empfohlen.
c. Bootstranssporte möglichst einzeln und nacheinander beladen. Bei Hilfeleistungen
Abstandsregeln beachten.
10) Bootshausnutzung
a. Wurden Sportanlagen aufgrund der Corona-Pandemie über einen längeren
Zeitraum nicht genutzt, kann dies zur Vermehrung von Legionellen in Trinkwasser-
Installationen führen. Der Betreiber einer Sportanlage ist dafür verantwortlich,
dass dies nicht passiert. Die Untersuchungen sind nur von zugelassenen
Instituten durchzuführen.
b. Zugang haben in der Übergangsphase nur Aktive, Trainerinnen und Trainer beziehungsweise
dringend erforderliches Funktionspersonal.
c. Das Betreten des Bootshauses erfolgt nur einzeln oder in Kleingruppen bis zu 5
Personen unter strikter Einhaltung der Abstandsregeln.
d. Es erfolgt kein Ausschank von Speisen oder Getränken. Eigene Getränke und
Verpflegung sind mitzubringen. Bei Nutzung von Mehrwegflaschen, diese nach
dem Training heiß abwaschen.
e. Keine Gemeinschaftsaktivitäten vor und nach dem Sportbetrieb.
f. Bereitstellung und Nutzung von ausreichend Desinfektionsmittel an allen Einund
Ausgängen sowie an den Bootsstegen.
g. Türen im Bootshaus sind möglichst offen zu halten, um die Nutzung von Türgriffen
zu minimieren.
a. Alle Räumlichkeiten sind stets so gut wie möglich zu belüften.
b. Eigene Getränke und Verpflegung sind mitzubringen. Bei Nutzung von Mehrwegflaschen,
diese nach dem Training heiß abwaschen.
11) Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen
a. Vorläufiger Verzicht auf soziale Veranstaltungen. Zur Organisation des Vereinsbetriebs
sind Telefon- und Videokonferenzen vorzuziehen.
b. Mitgliederversammlungen sind im Bedarfsfall ebenfalls digital durchzuführen.
c. Auf Gemeinschaftsverpflegung und gemeinsame Getränke wird ebenso verzichtet
wie auf das Anrichten von Büffets.
12) Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
a. Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Freizeitsportangeboten
ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis
bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining
möglich
13) Alternativen suchen
a. Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand.
Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen
Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie
Aktivität gesucht werden.
14) Hygieneplan aufstellen
a. Vereine werden aufgefordert, einen Hygieneplan aufzustellen und die Maßnahmen
zu dokumentieren
Wir bitten alle Vereinsmitglieder nochmals darum, die oben definierten Verhaltensregeln
sehr ernst zu nehmen. Bei einer nachweisbar im Vereinsgelände auftretenden Infektion
kommt es zu einer Sperrung des Vereinsgeländes und schadet einer zukünftigen weiteren
Lockerung der Präventions- und Kontaktregeln.
Duisburg, im April 2020
DEUTSCHER KANU-VERBAND E.V.
Das Präsidium

Pressemitteilung der Landesregierung

Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Kanu, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.

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