DKV empfiehlt: Schwimmwesten tragen!

Schwimmwesten* retten Leben!

Der Deutsche Kanu-Verband

empfiehlt

seinen Mitgliedern bei der Ausübung des Kanusports grundsätzlich Schwimmwesten zu tragen.

Küsten- und Seengewässer:

Durch Wind, Wellen, Strömung und unter Umständen Gezeiten, kann es in Küsten- und Seengewässern schnell zu einer Kenterung mit Schwimmer kommen. Eine Schwimmweste ist in solchen Situationen unerlässlich. Sie ermöglicht den Wiedereinstieg in offenem Gewässer, sichert dem Verunglückten bei missglückten Wiedereinstieg evtl. die nötige Zeit am Leben zu bleiben bis die Rettung eintrifft. Schwimmwesten ermöglichen Rettern auch den Verunglückten schneller zu finden und Hilfestellung zu leisten.

Wildwasser:

Im Wildwasser kommen auf den Schwimmer noch zusätzliche Gefahren wie Verblockung, Baumhindernisse, schnelle Strömung, Walzen und Unterspülungen hinzu. Auf eine adäquate Schwimmweste kann daher nicht verzichtet werden. Sie hält den Schwimmer in der Regel an der Wasseroberfläche. Der Verunglückte kann so einem gefährlichen Hindernis ausweichen und wenn möglich aktiv ans Ufer schwimmen. Auch die Rettung von dem Boot aus oder vom Ufer wird durch das Tragen einer Schwimmweste erheblich vereinfacht.

Kleinflüsse:

Auch auf Kleinflüssen gibt es tiefe Stellen. Diese Stellen befinden sich meist auch an Gefahrstellen. Das Tragen einer Schwimmweste ist für den Verunglückten aber auch für den Retter sinnvoll.

Größere Flüsse und Schifffahrtsstraßen:

Auf größeren Flüssen bzw. Schifffahrtsstraßen wie Rhein, Elbe, Weser ist die Strömung meist so stark, dass nicht mehr dagegen angeschwommen werden kann. Als Schwimmer verlängert sich damit die Zeit bis der Gekenterte wieder an das rettende Ufer gelangt. Das Tragen einer Schwimmweste wird auf Gewässern mit Strömung (> 3m/s) dringend empfohlen.

Kinder und Jugendliche / Schulsport:

Gerade beim Training und Ausfahrten mit Kindern und Jugendlichen sollten alle Teilnehmer eine Schwimmweste tragen. Die o.a. Gefahren sind für Kinder und Jugendliche gravierender. Deshalb sollte der erhöhten Gefährdung Rechnung getragen werden und immer Schwimmwesten verwendet werden. Trainer und Betreuende sollten als Vorbilder agieren und ebenfalls Schwimmwesten tragen.

Auswirkungen im kalten Wasser:

Schwimmen im kalten Wasser (<15°C) ist lebensgefährlich. Auch eine entsprechende Kälteschutzkleidung kann die Überlebenszeit nur Verlängern und nicht vollständig sicherstellen. Mit dem Kräfteverlust, bedingt durch die Kälteeinwirkung, sind nach einiger Zeit keine kontrollierten Schwimmbewegungen mehr möglich. Ohne Schwimmweste ist ein Ertrinken ist sehr wahrscheinlich.

Bewusstlosigkeit:

Bei Bewusstlosigkeit z.B. ausgelöst durch Kenterung oder Atemnot im kalten Wasser schützen die Schwimmwesten (Schwimmhilfen) oder Tubes leider nicht vor dem Ertrinken, da der Körper des Bewusstlosen nicht auf den Rücken gedreht. Die Atemwegewege werden dann nicht freigehalten werden. Dies leisten nur aufblasbare Automatikwesten mit ohnmachtssicheren Kragen oder Feststoffwesten Rettungswesten mit Kragen, die aber für den Kajaksport zu unhandlich sind. Feststoffwesten ohne Kragen helfen, wenn Retter in der Nähe sind. Die Schwimmweste hält das Opfer an der Wasseroberfläche und wird durch die Sichtbarkeit von den Rettern leichter gefunden und geborgen.

Dunkelheit:
Schwimmeinlagen in der Dunkelheit sind besonders gefährlich. Ohne entsprechende Beleuchtung und einer Schwimmweste darf man in der Dunkelheit nicht auf das Wasser.

Schwimmwesten retten Leben!

Immer!                                                

D. Seehausen

Ausnahmen:
Sind ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen und steht Rettungspersonal am Ufer oder im Wasser bereit, kann z.B. beim Training oder im Wettkampf auf das Tragen von Schwimmwesten verzichtet werden. Ausdrücklich: nur dann!

Vergleich innerhalb Europas:

In Deutschland besteht bisher keine gesetzliche Pflicht zum Tragen einer Schwimmweste während der Ausübung von mit Muskelkraft betriebenen Wassersportarten.

In anderen Europäischen Ländern wie Frankreich, Italien, Spanien, Finnland und Dänemark besteht eine Schwimmwestenpflicht:

Das Tragen der Schwimmweste wird kontrolliert und Verstöße werden geahndet!

Anlagen:

  1. Differenzierung und Einordnung von Rettungsweste etc.
  2. Schwimmwestenpflicht, tabellarische Übersicht bzw. Linksammlung 

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