Trainingsbetrieb Kanu und Nordic-Walking

Die Landesregierung hat die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. Danach ist der Breitensport „im Freien“ ab Mittwoch, 13. Mai 2020 wieder eingeschränkt zulässig.

Allerdings bleiben die Umkleideräume und Sanitäranlagen im Bootshaus weiterhin geschlossen! Selbstverständlich dürfen die Boote aus der Bootshalle entnommen werden. Mehr aber nicht!

  1. Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport
    a. Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln
    im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden,
    wenn die Sportangebote
     an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten
    Freiluftsportanlagen stattfinden,
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     sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
     kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten
    ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
     die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen
    Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
     die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
     Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche
    durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
     eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von
    Warteschlangen erfolgt,
     die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt
    wird,
     Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
     keine Zuschauer zugelassen werden.
    b. Vor dem Hintergrund der unter 1a. genannten Regeln wird eine Differenzierung
    nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sportfachlich
    nicht für sinnvoll erachtet.
    c. Der DOSB setzt mit den von ihm weiter zu entwickelnden 10 Leitplanken einen
    sportfachlichen Rahmen zur Umsetzung des SMK Beschlusses und die
    Grundlage für die von den Fachverbänden zu erarbeitenden sportartspezifischen
    Empfehlungen. Die Landessportbünde und Landesfachverbände sollen
    die Sportvereine auf dieser Grundlage dahingehend unterstützen, wie ein
    sportartspezifisches Training unter stenger Einhaltung des hier vorgegebenen Rahmens umgesetz werden kann.

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