Verlängerung Rezepte Rehasport Wassergymnastik

Nachstehende Informationen des Behinderten-Sportverbandes Rheinland-Pfalz geben wir zur Kenntnis:

Offenbar gibt es Unsicherheiten hinsichtlich der Geltungsdauer von auslaufenden Verordnungen in der Zeit der ausgesetzten Übungsveranstaltungen aufgrund der behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Daher möchten wir folgende Klarstellung mitteilen.
Der vdek hatte im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes und in Abstimmung mit den Krankenkassenverbänden auf Bundesebene am 20.03.2020 folgendes mitgeteilt:
„Genehmigungsverfahren
Der Bewilligungszeitraum beim
Rehabilitationssport und Funktionstraining wird unbürokratisch
um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen
verlängert. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung
durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor
Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die
Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten
geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits
untersagt wurde.
Die Rehabilitationsträger werden nach überstandener Corona-
Krise alle Leistungserbringer-Verbände über den (max.)
Verlängerungszeitraum informieren.“
Ein Beendigungsdatum dieser Regelung wurde bislang nicht
mitgeteilt. Wir gehen davon aus, dass alle gesetzlichen
Krankenkassen nach diesem Abstimmungsergebnis handeln. Sollte
dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine kurze Rückmeldung,
insbesondere wenn es sich um eine Ersatzkasse handeln sollte.

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