Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der neuesten Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz gilt ab morgen, 04.03.22 in der Deichwelle die 3 G – Regel. Außerdem entfällt die Testpflicht für Minderjährige und aus diesem Grund benötigen wir keinen Nachweis mehr über einen Schnelltest bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.
Mit freundlichen Grüßen aus der Deichwelle
Elke Full
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