Der BSV Rheinland-Pfalz teilte uns heute mit, dass ab dem 01.01.2023 das Formular 56, welches vom Arzt unter anderem für Rehasport Wassergymnastik ausgestellt wird, überarbeitet wurde. Alle Rezept, die nach dem 01.01.2023 ausgestellt werden, müssen so aussehen, da wir es ansonsten mit den Krankenkassen nicht abrechnen können.
Wir bitten um Beachtung!