Liebe Verantwortliche in den Vereinen und in den Strukturen des BSV Rheinland-Pfalz,
der DBS, unser gemeinsamer Bundesverband, hat uns neue Informationen zum Thema Verlängerungen der Gültigkeit der Verordnungen im Rehasport übermittelt, die der Verband der Ersatzkrankenkassen (vdek) auch im Namen aller anderen Krankenkassen herausgeben hat und die damit auch für die Primärkrankenkassen gelten. In diesen neue Informationen heißt es:
"Vor dem Hintergrund der sich häufenden Anfragen von Leistungserbringern und auch von Versicherten bei den Krankenkassen und ihren Verbänden weisen wir darauf hin, dass derzeit die GKV über den (max.) Verlängerungszeitraum für die Verordnungen beim Rehasport/Funktionstraining berät. Wir hoffen, Ihnen bis spätestens Ende Juli 2020 eine verbindliche Aussage der gesetzlichen Krankenkassen übermitteln zu können. Auch diese Regelung soll unbürokratisch ausgestaltet werden, um den Leistungserbringern und den Krankenkassen Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen. Wir bitten Sie, Ihre Untergliederungen zeitnah zu informieren und von weiteren Nachfragen im jeweiligen Einzelfall zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Bitte warten Sie die angekündigte gemeinsame und bundesweit geltende Regelung der GKV zum Genehmigungsverfahren ab. Diese Zwischennachricht ergeht zugleich im Namen des AOK-Bundesverbandes GbR des BKK-Dachverbandes e.V. des IKK e.V. der KNAPPSCHAFT der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek)"