Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Vorschriften für den Sportbetrieb weiter gelockert. Alle Sportarten, die im Freien ausgeübt werden können, sind wieder möglich, das heißt, unsere Kanuten können mit ihren Booten wieder auf das Wasser gehen und die Nordic-Walker ihre Runden drehen.
Ab Montag, 18. Mai werden die Sportarten, zu den bekannten Zeiten, wieder angeboten!
Aber: Während der gesamten Trainingszeit müssen alle anwesenden Personen, Sportler und Betreuer einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Verboten ist ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist.
Nassräume, Umkleidekabine sowie Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume dürfen nur einzeln benutzt werden, Kontakte außerhalb der Trainingszeiten müssen auf ein Minimum beschränkt werden und sind nur erlaubt, wenn auch hier mindestens 1,50 Meter Abstand gehalten werden. Falls Räumlichkeiten die Einhaltung dieses Abstands nicht zulassen, müssen sie laut Verordnung „zeitlich versetzt“ betreten und verlassen werden.
Weitere Lockerungen sind in Sicht:
Sport in Innensportanlagen wie Fitnessstudios oder Tanzschulen ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Unter „spezifischen Auflagen“ sollen ab dem 27. Mai diese Sportanlagen wieder öffnen, wobei Wettkampfsituationen oder die Wettkampfsimulation weiter untersagt bleiben.
Freibäder sind derzeit geschlossen und öffnen mit Auflagen am 27. Mai. Ab dem 27. Mai können zudem Veranstaltungen im Außenbereich mit einer Personenbegrenzung von 100 stattfinden.
Hallenbäder, Saunen und Wellnessbereiche sind aktuell ebenfalls zu, hier ist eine Wiedereröffnung am 10. Juni mit Auflagen möglich. Ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung für Veranstaltungen im Außenbereich auf 250 angehoben. Für den Innenbereich gilt ab dem 10. Juni, dass Veranstaltungen mit einer Personenbegrenzung von 75 erlaubt sind.