Verlängerung Rezepte Rehasport Wassergymnastik

Nachstehende Informationen des Behinderten-Sportverbandes Rheinland-Pfalz geben wir zur Kenntnis:

Offenbar gibt es Unsicherheiten hinsichtlich der Geltungsdauer von auslaufenden Verordnungen in der Zeit der ausgesetzten Übungsveranstaltungen aufgrund der behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Daher möchten wir folgende Klarstellung mitteilen.
Der vdek hatte im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes und in Abstimmung mit den Krankenkassenverbänden auf Bundesebene am 20.03.2020 folgendes mitgeteilt:
„Genehmigungsverfahren
Der Bewilligungszeitraum beim
Rehabilitationssport und Funktionstraining wird unbürokratisch
um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen
verlängert. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung
durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor
Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die
Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten
geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits
untersagt wurde.
Die Rehabilitationsträger werden nach überstandener Corona-
Krise alle Leistungserbringer-Verbände über den (max.)
Verlängerungszeitraum informieren.“
Ein Beendigungsdatum dieser Regelung wurde bislang nicht
mitgeteilt. Wir gehen davon aus, dass alle gesetzlichen
Krankenkassen nach diesem Abstimmungsergebnis handeln. Sollte
dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine kurze Rückmeldung,
insbesondere wenn es sich um eine Ersatzkasse handeln sollte.

Hallenbad in Feldkirchen weiterhin geschlossen !

Nachstehende Mitteilung allen Rehasportlern und Schwimmern zur Kenntnis.

Sehr geehrter Herr Bermel,

leider können wir Ihnen noch keine positive Nachricht übermitteln. Die Nutzung von Schwimmbad und Sporthalle bleibt weiterhin für externe Nutzer geschlossen. Vorerst bis zum Ende der Sommerferien.

Wir bitten um Ihr Verständnis, vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

Monika Jöckel

Gebäude- und Grundstücksverwaltung

LANDESSCHULE FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE NEUWIED

Überregionales Förder- und Beratungszentrum Sehen

Feldkircher Straße 100

56567 Neuwied

Rehasport Wassergymnastik weiterhin nicht möglich!

Nachdem feststeht, dass das Freibad der Deichwelle Neuwied am 01.07.2020 öffnet, habe ich bei der dortigen Leitung nachgefragt, wann unsere Kurse im Hallenbad wieder stattfinden können. Nachstehend die Antwort.

Auch habe ich die Landesblindenschule in Feldkirchen sowie das Wiedtalbad in Hausen angeschrieben, aber noch keine Rückantwort erhalten.

Hallo Herr Bermel,

zunächst wurde erst einmal über die Öffnung des Freibades gesprochen. Für das Hallenbad und die Sauna gibt es noch keine Entscheidung.
Hier warten wir zunächst weitere Lockerungen bezüglich der Hygienemaßnahmen durch die Landesregierung. Zu den jetzigen Bedingungen werden wir das Hallenbad zunächst noch nicht öffnen können. Sobald sich hier etwas ändert, werden wir die Vereine entsprechend informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Kurz
Verwaltungsleitung

Deichwelle Bäder GmbH





Kleinkunstbühne Kultur“Raum“ Bootshaus geht wieder an den Start

„Dau misch och“ – Szenen einer Ehe, so lautet das Programm vom Kowelenzer Hejel und seiner Ulla, dass am Freitag, 26. Juni um 20 Uhr, Einlaß 19 Uhr, auf der Kleinkunstbühne Kultur“Raum“ Bootshaus an der Neuwieder Rheinbrücke präsentiert wird. Die Corona-Bekämpfungsverordnung lässt Veranstaltungen in Innenräumen zu und wir möchten gerne den Leuten wieder Live-Comedy und Musik präsentieren, so der Veranstalter Dirk Wittersheim und Reiner Bermel vom Neuwieder Wassersportverein. Für die Auftaktveranstaltung am Freitag sind noch Karten für 13 € im Vorverkauf und 16 €  der Abendkasse erhältlich. Weiter geht es am Samstag, 11. Juli mit Andrea Volk und ihrem Programm „Nur die Liege zählt“, Urlaubskabarett.

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Unsere Kleinkunstbühne legt wieder los!

Die 9. Corona-Bekämpfungsverordnung lässt es zu, dass Veranstaltungen in Innenräumen mit maximal 75 Personen ab sofort wieder möglich sind. Das war der Anlass für Dirk Wittersheim und Reiner Bermel, die beiden Macher der Kleinkunstbühne Kultur“Raum“ Bootshaus an der Rheinbrücke um zu sagen, wir starten durch. Selbstverständlich werden wir die Auflagen, wie Abstandsgebot, Maskenpflicht beim Betreten des Raumes sowie die Kontakterfassung strikt einhalten. Trotz dieser Einschränkungen wollen wir den Menschen in und um Neuwied wieder Live-Comedy präsentieren. Lost geht es am Freitag, 26. Juni um 20 Uhr, Einlass 19 Uhr, mit dem „Kowelenzer Hejel“ und seiner Ulla. „Dau misch och – Szenen einer Ehe“, so lautet das aktuelle Programm der beiden, bei dem Lachen bis zum Abwinken garantiert ist. Und es gibt eine Warnung an die Fans: Vom 1. Augenblick an wird Euch eine Welle der Begeisterung erfassen, ihr werdet mega-bespasst und Trommelfell-verwöhnt. Seit 25 Jahren ist der Original „Kowelenzer Hejel“ der Gute-Laune-König in Kowelenz & Umgebung, bekannt aus Radio, TV und unzähligen Events, über 100 Auftritten im CAFE HAHN oder in der legendären „Blauen Biwel“. Erlebt den „Womanizer vom Schüllerplatz“ in Hochform. Nun gilt es, Plätze zu ordern, bevor es andere tun, denn es stehen lediglich 75 zur Verfügung. Die Tickets kosten 13 Euro im Vorverkauf und 16 Euro an der Abendkasse. Karten können ab sofort im Neuwieder Bootshaus, Rheinstr. 80 erworben oder unter 0172/4508632 reserviert werden.

Wassergymnastik weiterhin nicht möglich!

Auch wenn die 9. Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz den Hallenbadbetrieb ab dem 10. Juni 2020 wieder zulässt, bleibt die Deichwelle Neuwied weiterhin geschlossen.

Wir müssen abwarten, ob die Deichwelle den Hygiene-Anforderungen gerecht werden kann und wieder öffnet.

Liebe Gäste, 

die Deichwelle ist vorübergehend geschlossen. Wir wollen dazu beitragen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Der Virus verbreitet sich dort, wo Menschen zusammenkommen. Da macht ein Bad keine Ausnahme. Dieser Schritt fällt uns nicht leicht, aber an oberster Stelle steht für uns Ihre Gesundheit. 

Weitere Informationen finden Sie in den nächsten Tagen auf unserer Homepage und unserer Facebook-Seite. Wir bitten um Verständnis. Und hoffen sehr, Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Aufräumtag im Bootshaus

Hallo zusammen,

nachdem das Wassertraining, wenn auch mit Einschränkungen, endlich starten konnte, steht am 27.05.2020 eine weitere Corona-Lockerung an: der Hantelraum darf wieder genutzt werden. Da wir jedoch auch hier in Sachen Hygiene etc. einige Vorschriften beachten müssen und unser Putz- und Aufräumtag im März ja ausfallen musste, treffen wir uns am Freitag, 05.06.2020, 18.00 Uhr am Bootshaus. Es werden der Hantelraum, die Umkleideräume, die Sanitäranlagen sowie beide Bootshallen gereinigt. Selbstverständlich unter Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf Abstand (Einteilung in kleine Gruppen, nur Erwachsene) und Tragen eines Mundschutzes. Da die genauen Regelungen in Bezug auf die Nutzung des Hantelraums noch nicht vorliegen und entsprechende Desinfektionsmittel noch nicht vorhanden sind, ist das Hanteltraining vor dem 05.06.2020 nicht möglich.

Wir bitten um Beachtung.

Trainingsbetrieb wieder möglich!

Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Vorschriften für den Sportbetrieb weiter gelockert. Alle Sportarten, die im Freien ausgeübt werden können, sind wieder möglich, das heißt, unsere Kanuten können mit ihren Booten wieder auf das Wasser gehen und die Nordic-Walker ihre Runden drehen.

Ab Montag, 18. Mai werden die Sportarten, zu den bekannten Zeiten, wieder angeboten!

Aber: Während der gesamten Trainingszeit müssen alle anwesenden Personen, Sportler und Betreuer einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Verboten ist ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist.

Nassräume, Umkleidekabine sowie Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume dürfen nur einzeln benutzt werden, Kontakte außerhalb der Trainingszeiten müssen auf ein Minimum beschränkt werden und sind nur erlaubt, wenn auch hier mindestens 1,50 Meter Abstand gehalten werden. Falls Räumlichkeiten die Einhaltung dieses Abstands nicht zulassen, müssen sie laut Verordnung „zeitlich versetzt“ betreten und verlassen werden.

Weitere Lockerungen sind in Sicht:

Sport in Innensportanlagen wie Fitnessstudios oder Tanzschulen ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Unter „spezifischen Auflagen“ sollen ab dem 27. Mai diese Sportanlagen wieder öffnen, wobei Wettkampfsituationen oder die Wettkampfsimulation weiter untersagt bleiben.

Freibäder sind derzeit geschlossen und öffnen mit Auflagen am 27. Mai. Ab dem 27. Mai können zudem Veranstaltungen im Außenbereich mit einer Personenbegrenzung von 100 stattfinden.

Hallenbäder, Saunen und Wellnessbereiche sind aktuell ebenfalls zu, hier ist eine Wiedereröffnung am 10. Juni mit Auflagen möglich. Ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung für Veranstaltungen im Außenbereich auf 250 angehoben. Für den Innenbereich gilt ab dem 10. Juni, dass Veranstaltungen mit einer Personenbegrenzung von 75 erlaubt sind.

Trainingsbetrieb Kanu und Nordic-Walking

Die Landesregierung hat die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. Danach ist der Breitensport „im Freien“ ab Mittwoch, 13. Mai 2020 wieder eingeschränkt zulässig.

Allerdings bleiben die Umkleideräume und Sanitäranlagen im Bootshaus weiterhin geschlossen! Selbstverständlich dürfen die Boote aus der Bootshalle entnommen werden. Mehr aber nicht!

  1. Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport
    a. Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln
    im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden,
    wenn die Sportangebote
     an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten
    Freiluftsportanlagen stattfinden,
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     sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
     kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten
    ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
     die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen
    Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
     die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
     Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche
    durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
     eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von
    Warteschlangen erfolgt,
     die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt
    wird,
     Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
     keine Zuschauer zugelassen werden.
    b. Vor dem Hintergrund der unter 1a. genannten Regeln wird eine Differenzierung
    nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sportfachlich
    nicht für sinnvoll erachtet.
    c. Der DOSB setzt mit den von ihm weiter zu entwickelnden 10 Leitplanken einen
    sportfachlichen Rahmen zur Umsetzung des SMK Beschlusses und die
    Grundlage für die von den Fachverbänden zu erarbeitenden sportartspezifischen
    Empfehlungen. Die Landessportbünde und Landesfachverbände sollen
    die Sportvereine auf dieser Grundlage dahingehend unterstützen, wie ein
    sportartspezifisches Training unter stenger Einhaltung des hier vorgegebenen Rahmens umgesetz werden kann.

Übergangsregelung DKV zur Info

Unsere Landes-Kanu-Verbände, unsere Kanu-Vereine mit ihren Mitgliedern und die
vielen Einzelpaddlerinnen und Einzelpaddler haben in den zurückliegenden Wochen
mit ihrem weitest gehenden Verzicht auf Ausübung ihrer Passion – dem Kanufahren in
seiner ganzen Vielfalt und Breite verzichtet oder sie sehr eingeschränkt. Mit Sicherheit
werden sie auch in der nächsten Zukunft ihren Sport verantwortungsbewusst betreiben.
Gemeinsam wollen wir nun die ersten Schritte zurück zu einer gewissen Normalität finden.
Dabei ist es von großem Vorteil, dass unser Sport fast ausnahmslos im Freien
durchgeführt wird. Denn Sport und Bewegung an der frischen Luft erleichtert zum einen
das zur Eindämmung von COVID19 erforderliche Einhalten von Distanzregeln und reduziert
durch den permanenten Luftaustausch zum anderen auch das Infektionsrisiko.
Generell ist zu beachten, dass es einheitliche Regelungen des Bundes gibt (z.B. Regeln
zum Kontaktverbot) und spezifische Regelungen der Länder (z.B. Definition von
Großveranstaltungen, Rechtsverordnungen zur Nutzung von Sportstätten), die jeweils
zu beachten sind.
Dazu ist anzumerken, dass eine schrittweise Rückkehr zu einem Sportbetrieb in den
Vereinen, einer Rücknahme des Kontaktverbotes durch die Bundesregierung bedarf.
Voraussetzung hierzu ist für Viele natürlich die Nutzung ihrer Bootshäuser – allein
schon um an ihr Sportgerät heranzukommen und es am vereinseigenen Steg zu Wasser
zu bringen. Um dies zu erreichen, werden wir uns jedoch alle an eine Reihe neuer
Regeln gewöhnen und halten müssen, um dies auch nachhaltig tun zu können.
Hierbei orientiert sich das DKV-Präsidium in Kooperation mit dem Deutschen Ruder
Verband an den von DOSB empfohlenen Leitplanken zum Wiedereinstieg in einen vereinsbasierten
Trainingsbetrieb. Weiterhin greift das Präsidium in der Formulierung von
Handlungsrichtlinien auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates der Deutschen
Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e.V. und die gemeinsam vom ärztlichen
Leiter der Sektion Sport- und Rehabilitationsmedizin der Universität Ulm, Prof. Dr. med.
Jürgen M. Steinacker und vom leitenden Olympiaarzt Dr. Bernd Wolfarth entwickelten
Regeln zurück:
1) Risiken in allen Bereichen minimieren
a. Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonal dürfen bei jeglichen
Krankheitssymptomen nicht am Training oder an Ausfahrten teilnehmen,
müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt kontaktieren
und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen.
Die Trainings- oder Fahrtengruppen sowie andere Kontakte sind umgehend
telefonisch, per SMS, WhatsApp oder Email zu informieren. Das
Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht gestattet.
b. Kanusport – egal ob als Freizeit- oder Leistungssport ausgeübt – ist nicht
sinnvoll, wenn Krankheitssymptome bestehen.
c. Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener Husten, Geruchssowie
Geschmacksstörungen, Bindehautentzündung, leichter Durchfall,
Müdigkeit oder Kurzatmigkeit.
d. Kanuten, die Kontakt zu infizierten Personen hatten und sich deshalb in
häuslicher Quarantäne befinden, ist die Teilnahme am Vereinsbetrieb ebenfalls
untersagt.
e. Im Falle eines Verdachtes einer Infektion an Vereinsmitgliedern, ist dieser zu
separieren und schnellstens medizinische Hilfe zu suchen.
2) Distanzregeln einhalten
a. Grundsätzlich besteht beim Kanufahren nur ein geringes Risiko, sich anzustecken.
Das Risiko kann sekundär durch die Nähe zu Trainingspartnern
oder Fahrtenmitgliedern erhöht werden. Es ist daher darauf zu achten, den
Mindestabstand von 1,5m bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände
einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim Zuwasserlassen
der Boote.
b. Fahrten in Mannschaftsbooten sind zu unterlassen bzw. auf das Notwendigste
zu reduzieren.
3) Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
a. Kanufahren ist eine kontaktlose Sportart. Gewohnte Rituale, wie Begrüßungen,
„Abklatschen“, sich in den Arm nehmen, Jubeln oder Trauern in der
Gruppe und Verabschiedungen müssen ohne Berührungen erfolgen.
b. Empfohlen wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken außerhalb
des Kanus und für Betreuungspersonal und Begleitpersonen.
c. Die Aufenthaltsdauer in den Räumlichkeiten der Sportstätten vor und nach dem
Training sollte so kurz wie möglich ausfallen.
d. Durch eine entsprechende Nutzungsplanung sind das Training, Ausfahrten
und die Begegnungsmöglichkeiten verschiedener Kleingruppen räumlich
(z.B. Wegeplanung nach den Einbahnstraßenprinzip, gleichzeitige Nutzung
verschiedener Trainingsorte/Paddelreviere) und zeitlich (Wochenplanung an
unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten unterstützt eine exklusive Nutzung
der Anlage) zu separieren.
4) Persönliche Hygieneregeln einhalten
a. Vor den Sportangeboten findet eine Aufklärung über die grundsätzlichen Hygiene-
und Abstandsregeln statt.
b. Häufiges und intensives Händewaschen von mindestens dreißig Sekunden
Länge mit Seife und heißem Wasser sollte zur Gewohnheit werden.
c. Auf das Berühren des Gesichtes mit den Händen sollte verzichtet werden.
d. Die vorgeschriebene Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.
e. Griffflächen der Paddel sind nach der Nutzung desinfizierend intensiv zu
reinigen. Dazu empfehlen sich vom RKI zugelassene desinfizierende Reinigungsmittel.
5) Umkleiden und Duschen zu Hause
a. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Gemeinschaftsräumen des
Bootshauses ist auszusetzen bzw. nur im Notfall (z.B. nach Kenterungen)
gestattet.
6) Trainings- und Fahrtengruppen verkleinern
a. Training und das Ausfahren in Einerbooten ist gestattet. Kein Training in
den großen Mannschaftsbooten. Das Training und Ausfahrten in Zweiern
sind nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sichergestellt ist, dass beide
Partner aus einer Selbstquarantäne kommen oder in einem Hausstand
leben sowie kein Kontakt zu COVID-Positiven Personen besteht.
b. Eine Trainings- oder Fahrtengruppe sollte in der Regel aus maximal 5
Personen, inkl. Trainer oder Trainerin bestehen.
c. Das Training und die Trainingsgruppen sowie Ausfahrten in Freizeitgruppen
sind zu dokumentieren und die Teilnehmer sind zu erfassen, um im
Falle von Infektionen, Kontakte nachvollziehen zu können.
d. Keine rotierenden oder wechselnden Kleingruppen zulassen. Trainings- oder
Fahrtengruppen sind immer mit den gleichen Personen zu besetzen, um so
mögliche Verläufe von Infektionsketten jederzeit nachverfolgen zu können. Im
Falle einer Ansteckungsgefahr ist dadurch nur jeweils eine kleinere Gruppe betroffen
bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.
e. Das Begleiten mit Motorbooten erfolgt nur durch eine Person.
7) Trainings- und Krafträume
a. Das Training in Räumen ist auf das Minimum zu reduzieren und sollte
nur mit einer Sondergenehmigung durch das zuständige Amt verfolgen.
b. Der Zugang zu Trainings- und Krafträumen muss streng kontrolliert werden,
um die Sauberkeit und Hygiene zu gewährleisten. Es sollte derzeit
nur aktiven Sportlern unter Aufsicht der Zugang gestattet werden. Die
Gruppengröße von 5 Personen ist in der Regel zu beachten. Allerdings
muss zwingend der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen trainierenden
Sportlern eingehalten werden. Sollte dies unter Berücksichtigung
der Größe des Kraftraumes nicht möglich sein, ist die Gruppe so zu verkleinern,
dass der Mindestabstand im Kraftraum eingehalten werden
kann. Wenn keine gute Lüftung vorhanden ist, ist zwischen den verschiedenen
Nutzergruppen mindestens 30 min zu lüften.
c. Vor der erstmaligen Benutzung müssen alle Flächen und der Boden mit
einem vom RKI zugelassenen desinfizierenden viruziden Reinigungsmittel
behandelt werden. Dies ist wöchentlich zu wiederholen.
d. Alle Geräte, Ergometer, Hanteln usw. sind nach Gebrauch an den Kontaktstellen
mit einem vom RKI zugelassenen Desinfektionsmittel zu behandeln.
e. Außer beim Ergometer-Training ist eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu
tragen. Vor und nach dem Training sind die Hände wie oben beschrieben zu
waschen.
8) Wettkampftätigkeit und Sportveranstaltungen
a. Die Durchführung von Großveranstaltungen ist generell bis zum 31.08.2020 untersagt.
Die Definition von Großveranstaltungen und Durchführungsbestimmungen
sind abhängig von den Bestimmungen der Bundesländer und müssen beachtet
werden.
b. Bei der Planung zukünftiger Wettkämpfe und Veranstaltungen sind die erhöhten
Anforderungen an Kontaktminimierung und Hygienestandards (es ist zu erwarten
das spezielle Konzepte zur Genehmigung von Veranstaltungen verpflichtend
werden) zu beachten.
c. Besondere Herausforderungen unter den derzeitigen Sonderbestimmungen
stellen Übernachtung (z.B. Zulassung von Zeltplätzen, Öffnung von Beherbergungsbetrieben)
und Verpflegung (z.B. keine Verpflegung in Buffetform) dar.
9) Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
a. In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum
Training und zu Freizeitfahrten und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso
ungeeignet ist der Einsatz von Minivans.
b. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von Mund-
Nasen-Schutzmasken empfohlen.
c. Bootstranssporte möglichst einzeln und nacheinander beladen. Bei Hilfeleistungen
Abstandsregeln beachten.
10) Bootshausnutzung
a. Wurden Sportanlagen aufgrund der Corona-Pandemie über einen längeren
Zeitraum nicht genutzt, kann dies zur Vermehrung von Legionellen in Trinkwasser-
Installationen führen. Der Betreiber einer Sportanlage ist dafür verantwortlich,
dass dies nicht passiert. Die Untersuchungen sind nur von zugelassenen
Instituten durchzuführen.
b. Zugang haben in der Übergangsphase nur Aktive, Trainerinnen und Trainer beziehungsweise
dringend erforderliches Funktionspersonal.
c. Das Betreten des Bootshauses erfolgt nur einzeln oder in Kleingruppen bis zu 5
Personen unter strikter Einhaltung der Abstandsregeln.
d. Es erfolgt kein Ausschank von Speisen oder Getränken. Eigene Getränke und
Verpflegung sind mitzubringen. Bei Nutzung von Mehrwegflaschen, diese nach
dem Training heiß abwaschen.
e. Keine Gemeinschaftsaktivitäten vor und nach dem Sportbetrieb.
f. Bereitstellung und Nutzung von ausreichend Desinfektionsmittel an allen Einund
Ausgängen sowie an den Bootsstegen.
g. Türen im Bootshaus sind möglichst offen zu halten, um die Nutzung von Türgriffen
zu minimieren.
a. Alle Räumlichkeiten sind stets so gut wie möglich zu belüften.
b. Eigene Getränke und Verpflegung sind mitzubringen. Bei Nutzung von Mehrwegflaschen,
diese nach dem Training heiß abwaschen.
11) Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen
a. Vorläufiger Verzicht auf soziale Veranstaltungen. Zur Organisation des Vereinsbetriebs
sind Telefon- und Videokonferenzen vorzuziehen.
b. Mitgliederversammlungen sind im Bedarfsfall ebenfalls digital durchzuführen.
c. Auf Gemeinschaftsverpflegung und gemeinsame Getränke wird ebenso verzichtet
wie auf das Anrichten von Büffets.
12) Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
a. Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Freizeitsportangeboten
ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis
bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining
möglich
13) Alternativen suchen
a. Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand.
Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen
Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie
Aktivität gesucht werden.
14) Hygieneplan aufstellen
a. Vereine werden aufgefordert, einen Hygieneplan aufzustellen und die Maßnahmen
zu dokumentieren
Wir bitten alle Vereinsmitglieder nochmals darum, die oben definierten Verhaltensregeln
sehr ernst zu nehmen. Bei einer nachweisbar im Vereinsgelände auftretenden Infektion
kommt es zu einer Sperrung des Vereinsgeländes und schadet einer zukünftigen weiteren
Lockerung der Präventions- und Kontaktregeln.
Duisburg, im April 2020
DEUTSCHER KANU-VERBAND E.V.
Das Präsidium

Rechtslage Mitgliedsbeiträge während dem Corona-Virus

April 2020 | Auswirkungen COVID-19 Abmilderungsgesetz

Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch auf Erstattung der Mitgliedsbeiträge, da ein Mitgliedsbeitrag nicht an die Nutzung von konkreten Angeboten gekoppelt ist. Vereinsmitglieder sind bewusst Teil des Vereins und nehmen nicht lediglich Leistungen in Anspruch, man ist eben kein Kunde. Nach Vereinsrecht stellt der Mitgliedsbeitrag kein Entgelt für Leistungen dar, sondern dient der Verwirklichung des Vereinszwecks und damit z.B. auch der Deckung der laufenden Kosten des Vereins.
Ein Sonderkündigungsrecht seitens der Mitglieder des Vereins besteht aufgrund der aktuellen Situation nicht. Die Vereine kommen mit der Einstellung des Sportbetriebs und der Schließung ihrer Anlagen, ihrer Pflicht nach, die Mitglieder des Vereins und andere zu schützen. Aufgrund der staatlichen Anordnungen ist es ihnen zudem nicht mehr erlaubt, ihren Betrieb aufrecht zu erhalten. Es besteht demnach kein von Seiten des Vereins behebbarer Mangel, der einen außerordentlichen Kündigungsgrund rechtfertigen würde. Das ordentliche Kündigungsrecht der Mitglieder, wie es in den jeweiligen Satzungen geregelt ist, bleibt davon natürlich unberührt.
Bei Kursgebühren und Zeitmitgliedern kann sich eine andere Beurteilung ergeben. In solchen Fällen muss umfassen der Einzelfall betrachtet und geprüft werden.
Folgendes ist jedoch zu beachten:
Aufgrund der Vermögensbetreuungspflicht des Vorstandes, wozu auch das Erheben fälliger Beiträge gehört, kann der Vorstand nicht ohne Weiteres auf die Erhebung von Beiträgen verzichtet werden.

Sportbetrieb wird eingestellt!

Zur Eindämmung des Corona-Virus wird der Sportbetrieb in unserem Bootshaus sowie auf dem Wasser bis auf Weiteres eingestellt. Diesbezüglich verweisen wir auch die nachstehende Info des Deutschen Kanuverbandes und bitten um Beachtung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Landesverbänden,

wir werden einen entsprechenden Hinweis über unsere Homepage veröffentlichen, wenn sich abzeichnet, dass die Vereine ihre Gelände und Bootshäuser wieder nutzen dürfen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHER KANU-VERBAND e.V.  / GERMAN CANOE FEDERATION
Generalsekretariat
Antje Weber
Bertaallee 8
47055 Duisburg
Tel.: 0203/9 97 59-11
Fax: 0203/9 97 59-60
E-Mail antje.weber@kanu.de
Web: www.kanu.de
Facebook: www.facebook.com/deutscherkanuverband
Twitter: twitter.com/kanuverband

Absage Schwimmtraining

Der Neuwieder Wassersportverein (NWV) weist darauf hin, dass der allgemeine Schwimmbetrieb in den Bädern Deichwelle Neuwied, Landesblindenschule Feldkirchen, ab sofort, bis zunächst nach den Osterferien, abgesagt wird. Der Verein folgt somit der Empfehlung des Deutschen Schwimmverbandes und bittet um Verständnis für diese einschneidende Maßnahme. Letztendlich geht es aber um unser aller Gesundheit, so der 1. Vorsitzende Reiner Bermel.

Absage Jahreshauptversammlung

Der Neuwieder Wassersportverein (NWV) weist darauf hin, dass die terminierte Jahreshauptversammlung am Freitag, 27.03.2020 wegen des Corona-Virus abgesagt wird. Damit folgt der Verein der Entscheidung der Landesregierung Rheinland-Pfalz, wo alle Veranstaltungen ab 75 Personen verboten sind. Der 1. Vorsitzende des Vereins, Reiner Bermel, bittet die Mitglieder um Verständis und weist darauf hin, dass die Jahreshauptversammlung im Laufe des Jahres nachgeholt wird.

Rehasport-Wassergymnatikkurse werden abgesagt!

Aufgrund der nachstehenden Empfehlung des Behindertensportverbandes Rheinland-Pfalz sagen wir vorerst, zunächst bis nach den Osterferien, alle Rehasport-Wassergymnastikkurse in den Bädern Deichwelle Neuwied, Landesblindenschule Feldkirchen sowie Wiedtalbad Hausen ab.

In Hausen ist das Bad bereits geschlossen und die anderen werden demnächst bestimmt folgen.

Der Vorstand bittet um Verständnis aber es geht um unser aller Gesundheit!

Bleiben Sie gesund.

Rehabilitationssport Bei den Präventionsmaßnahmen für Covid-19 hat der Schutz von älteren und teilweise vorerkrankten Personen grundsätzlich Vorrang, bei den Teilnehmer*innen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport handelt es sich im Allgemeinen um eine Risikogruppe. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung und der weiteren Ausbreitung des Virus empfiehlt der DBS-Bundesverband daher seinen Landesverbänden, dass die Durchführung des Rehabilitationssports in ihren Vereinen und anerkannten Rehabilitationssportgruppen bis auf weiteres ausgesetzt wird. Die Entscheidung darüber, dass der Rehabilitationssport ausgesetzt werden soll, sollte auf der Basis dieser Empfehlung konkret in der einzelnen Gruppe in Abstimmung mit der betreuenden Ärzt*in erfolgen. Wir empfehlen, diese Entscheidung zu dokumentieren. Grundsätzlich rät der DBS- Bundesverband generell allen Teilnehmer*innen von Rehabilitationssportgruppen dazu, von einer Teilnahme bis auf weiteres abzusehen.