Wassergymnastik weiterhin nicht möglich!

Auch wenn die 9. Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz den Hallenbadbetrieb ab dem 10. Juni 2020 wieder zulässt, bleibt die Deichwelle Neuwied weiterhin geschlossen.

Wir müssen abwarten, ob die Deichwelle den Hygiene-Anforderungen gerecht werden kann und wieder öffnet.

Liebe Gäste, 

die Deichwelle ist vorübergehend geschlossen. Wir wollen dazu beitragen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Der Virus verbreitet sich dort, wo Menschen zusammenkommen. Da macht ein Bad keine Ausnahme. Dieser Schritt fällt uns nicht leicht, aber an oberster Stelle steht für uns Ihre Gesundheit. 

Weitere Informationen finden Sie in den nächsten Tagen auf unserer Homepage und unserer Facebook-Seite. Wir bitten um Verständnis. Und hoffen sehr, Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Aufräumtag im Bootshaus

Hallo zusammen,

nachdem das Wassertraining, wenn auch mit Einschränkungen, endlich starten konnte, steht am 27.05.2020 eine weitere Corona-Lockerung an: der Hantelraum darf wieder genutzt werden. Da wir jedoch auch hier in Sachen Hygiene etc. einige Vorschriften beachten müssen und unser Putz- und Aufräumtag im März ja ausfallen musste, treffen wir uns am Freitag, 05.06.2020, 18.00 Uhr am Bootshaus. Es werden der Hantelraum, die Umkleideräume, die Sanitäranlagen sowie beide Bootshallen gereinigt. Selbstverständlich unter Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf Abstand (Einteilung in kleine Gruppen, nur Erwachsene) und Tragen eines Mundschutzes. Da die genauen Regelungen in Bezug auf die Nutzung des Hantelraums noch nicht vorliegen und entsprechende Desinfektionsmittel noch nicht vorhanden sind, ist das Hanteltraining vor dem 05.06.2020 nicht möglich.

Wir bitten um Beachtung.

Trainingsbetrieb wieder möglich!

Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Vorschriften für den Sportbetrieb weiter gelockert. Alle Sportarten, die im Freien ausgeübt werden können, sind wieder möglich, das heißt, unsere Kanuten können mit ihren Booten wieder auf das Wasser gehen und die Nordic-Walker ihre Runden drehen.

Ab Montag, 18. Mai werden die Sportarten, zu den bekannten Zeiten, wieder angeboten!

Aber: Während der gesamten Trainingszeit müssen alle anwesenden Personen, Sportler und Betreuer einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Verboten ist ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist.

Nassräume, Umkleidekabine sowie Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume dürfen nur einzeln benutzt werden, Kontakte außerhalb der Trainingszeiten müssen auf ein Minimum beschränkt werden und sind nur erlaubt, wenn auch hier mindestens 1,50 Meter Abstand gehalten werden. Falls Räumlichkeiten die Einhaltung dieses Abstands nicht zulassen, müssen sie laut Verordnung „zeitlich versetzt“ betreten und verlassen werden.

Weitere Lockerungen sind in Sicht:

Sport in Innensportanlagen wie Fitnessstudios oder Tanzschulen ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Unter „spezifischen Auflagen“ sollen ab dem 27. Mai diese Sportanlagen wieder öffnen, wobei Wettkampfsituationen oder die Wettkampfsimulation weiter untersagt bleiben.

Freibäder sind derzeit geschlossen und öffnen mit Auflagen am 27. Mai. Ab dem 27. Mai können zudem Veranstaltungen im Außenbereich mit einer Personenbegrenzung von 100 stattfinden.

Hallenbäder, Saunen und Wellnessbereiche sind aktuell ebenfalls zu, hier ist eine Wiedereröffnung am 10. Juni mit Auflagen möglich. Ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung für Veranstaltungen im Außenbereich auf 250 angehoben. Für den Innenbereich gilt ab dem 10. Juni, dass Veranstaltungen mit einer Personenbegrenzung von 75 erlaubt sind.

Trainingsbetrieb Kanu und Nordic-Walking

Die Landesregierung hat die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. Danach ist der Breitensport „im Freien“ ab Mittwoch, 13. Mai 2020 wieder eingeschränkt zulässig.

Allerdings bleiben die Umkleideräume und Sanitäranlagen im Bootshaus weiterhin geschlossen! Selbstverständlich dürfen die Boote aus der Bootshalle entnommen werden. Mehr aber nicht!

  1. Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport
    a. Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln
    im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden,
    wenn die Sportangebote
     an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten
    Freiluftsportanlagen stattfinden,
    3
     sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
     kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten
    ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
     die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen
    Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
     die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
     Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche
    durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
     eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von
    Warteschlangen erfolgt,
     die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt
    wird,
     Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
     keine Zuschauer zugelassen werden.
    b. Vor dem Hintergrund der unter 1a. genannten Regeln wird eine Differenzierung
    nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sportfachlich
    nicht für sinnvoll erachtet.
    c. Der DOSB setzt mit den von ihm weiter zu entwickelnden 10 Leitplanken einen
    sportfachlichen Rahmen zur Umsetzung des SMK Beschlusses und die
    Grundlage für die von den Fachverbänden zu erarbeitenden sportartspezifischen
    Empfehlungen. Die Landessportbünde und Landesfachverbände sollen
    die Sportvereine auf dieser Grundlage dahingehend unterstützen, wie ein
    sportartspezifisches Training unter stenger Einhaltung des hier vorgegebenen Rahmens umgesetz werden kann.

Übergangsregelung DKV zur Info

Unsere Landes-Kanu-Verbände, unsere Kanu-Vereine mit ihren Mitgliedern und die
vielen Einzelpaddlerinnen und Einzelpaddler haben in den zurückliegenden Wochen
mit ihrem weitest gehenden Verzicht auf Ausübung ihrer Passion – dem Kanufahren in
seiner ganzen Vielfalt und Breite verzichtet oder sie sehr eingeschränkt. Mit Sicherheit
werden sie auch in der nächsten Zukunft ihren Sport verantwortungsbewusst betreiben.
Gemeinsam wollen wir nun die ersten Schritte zurück zu einer gewissen Normalität finden.
Dabei ist es von großem Vorteil, dass unser Sport fast ausnahmslos im Freien
durchgeführt wird. Denn Sport und Bewegung an der frischen Luft erleichtert zum einen
das zur Eindämmung von COVID19 erforderliche Einhalten von Distanzregeln und reduziert
durch den permanenten Luftaustausch zum anderen auch das Infektionsrisiko.
Generell ist zu beachten, dass es einheitliche Regelungen des Bundes gibt (z.B. Regeln
zum Kontaktverbot) und spezifische Regelungen der Länder (z.B. Definition von
Großveranstaltungen, Rechtsverordnungen zur Nutzung von Sportstätten), die jeweils
zu beachten sind.
Dazu ist anzumerken, dass eine schrittweise Rückkehr zu einem Sportbetrieb in den
Vereinen, einer Rücknahme des Kontaktverbotes durch die Bundesregierung bedarf.
Voraussetzung hierzu ist für Viele natürlich die Nutzung ihrer Bootshäuser – allein
schon um an ihr Sportgerät heranzukommen und es am vereinseigenen Steg zu Wasser
zu bringen. Um dies zu erreichen, werden wir uns jedoch alle an eine Reihe neuer
Regeln gewöhnen und halten müssen, um dies auch nachhaltig tun zu können.
Hierbei orientiert sich das DKV-Präsidium in Kooperation mit dem Deutschen Ruder
Verband an den von DOSB empfohlenen Leitplanken zum Wiedereinstieg in einen vereinsbasierten
Trainingsbetrieb. Weiterhin greift das Präsidium in der Formulierung von
Handlungsrichtlinien auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates der Deutschen
Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e.V. und die gemeinsam vom ärztlichen
Leiter der Sektion Sport- und Rehabilitationsmedizin der Universität Ulm, Prof. Dr. med.
Jürgen M. Steinacker und vom leitenden Olympiaarzt Dr. Bernd Wolfarth entwickelten
Regeln zurück:
1) Risiken in allen Bereichen minimieren
a. Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonal dürfen bei jeglichen
Krankheitssymptomen nicht am Training oder an Ausfahrten teilnehmen,
müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt kontaktieren
und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen.
Die Trainings- oder Fahrtengruppen sowie andere Kontakte sind umgehend
telefonisch, per SMS, WhatsApp oder Email zu informieren. Das
Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht gestattet.
b. Kanusport – egal ob als Freizeit- oder Leistungssport ausgeübt – ist nicht
sinnvoll, wenn Krankheitssymptome bestehen.
c. Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener Husten, Geruchssowie
Geschmacksstörungen, Bindehautentzündung, leichter Durchfall,
Müdigkeit oder Kurzatmigkeit.
d. Kanuten, die Kontakt zu infizierten Personen hatten und sich deshalb in
häuslicher Quarantäne befinden, ist die Teilnahme am Vereinsbetrieb ebenfalls
untersagt.
e. Im Falle eines Verdachtes einer Infektion an Vereinsmitgliedern, ist dieser zu
separieren und schnellstens medizinische Hilfe zu suchen.
2) Distanzregeln einhalten
a. Grundsätzlich besteht beim Kanufahren nur ein geringes Risiko, sich anzustecken.
Das Risiko kann sekundär durch die Nähe zu Trainingspartnern
oder Fahrtenmitgliedern erhöht werden. Es ist daher darauf zu achten, den
Mindestabstand von 1,5m bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände
einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim Zuwasserlassen
der Boote.
b. Fahrten in Mannschaftsbooten sind zu unterlassen bzw. auf das Notwendigste
zu reduzieren.
3) Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
a. Kanufahren ist eine kontaktlose Sportart. Gewohnte Rituale, wie Begrüßungen,
„Abklatschen“, sich in den Arm nehmen, Jubeln oder Trauern in der
Gruppe und Verabschiedungen müssen ohne Berührungen erfolgen.
b. Empfohlen wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken außerhalb
des Kanus und für Betreuungspersonal und Begleitpersonen.
c. Die Aufenthaltsdauer in den Räumlichkeiten der Sportstätten vor und nach dem
Training sollte so kurz wie möglich ausfallen.
d. Durch eine entsprechende Nutzungsplanung sind das Training, Ausfahrten
und die Begegnungsmöglichkeiten verschiedener Kleingruppen räumlich
(z.B. Wegeplanung nach den Einbahnstraßenprinzip, gleichzeitige Nutzung
verschiedener Trainingsorte/Paddelreviere) und zeitlich (Wochenplanung an
unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten unterstützt eine exklusive Nutzung
der Anlage) zu separieren.
4) Persönliche Hygieneregeln einhalten
a. Vor den Sportangeboten findet eine Aufklärung über die grundsätzlichen Hygiene-
und Abstandsregeln statt.
b. Häufiges und intensives Händewaschen von mindestens dreißig Sekunden
Länge mit Seife und heißem Wasser sollte zur Gewohnheit werden.
c. Auf das Berühren des Gesichtes mit den Händen sollte verzichtet werden.
d. Die vorgeschriebene Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.
e. Griffflächen der Paddel sind nach der Nutzung desinfizierend intensiv zu
reinigen. Dazu empfehlen sich vom RKI zugelassene desinfizierende Reinigungsmittel.
5) Umkleiden und Duschen zu Hause
a. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Gemeinschaftsräumen des
Bootshauses ist auszusetzen bzw. nur im Notfall (z.B. nach Kenterungen)
gestattet.
6) Trainings- und Fahrtengruppen verkleinern
a. Training und das Ausfahren in Einerbooten ist gestattet. Kein Training in
den großen Mannschaftsbooten. Das Training und Ausfahrten in Zweiern
sind nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sichergestellt ist, dass beide
Partner aus einer Selbstquarantäne kommen oder in einem Hausstand
leben sowie kein Kontakt zu COVID-Positiven Personen besteht.
b. Eine Trainings- oder Fahrtengruppe sollte in der Regel aus maximal 5
Personen, inkl. Trainer oder Trainerin bestehen.
c. Das Training und die Trainingsgruppen sowie Ausfahrten in Freizeitgruppen
sind zu dokumentieren und die Teilnehmer sind zu erfassen, um im
Falle von Infektionen, Kontakte nachvollziehen zu können.
d. Keine rotierenden oder wechselnden Kleingruppen zulassen. Trainings- oder
Fahrtengruppen sind immer mit den gleichen Personen zu besetzen, um so
mögliche Verläufe von Infektionsketten jederzeit nachverfolgen zu können. Im
Falle einer Ansteckungsgefahr ist dadurch nur jeweils eine kleinere Gruppe betroffen
bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.
e. Das Begleiten mit Motorbooten erfolgt nur durch eine Person.
7) Trainings- und Krafträume
a. Das Training in Räumen ist auf das Minimum zu reduzieren und sollte
nur mit einer Sondergenehmigung durch das zuständige Amt verfolgen.
b. Der Zugang zu Trainings- und Krafträumen muss streng kontrolliert werden,
um die Sauberkeit und Hygiene zu gewährleisten. Es sollte derzeit
nur aktiven Sportlern unter Aufsicht der Zugang gestattet werden. Die
Gruppengröße von 5 Personen ist in der Regel zu beachten. Allerdings
muss zwingend der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen trainierenden
Sportlern eingehalten werden. Sollte dies unter Berücksichtigung
der Größe des Kraftraumes nicht möglich sein, ist die Gruppe so zu verkleinern,
dass der Mindestabstand im Kraftraum eingehalten werden
kann. Wenn keine gute Lüftung vorhanden ist, ist zwischen den verschiedenen
Nutzergruppen mindestens 30 min zu lüften.
c. Vor der erstmaligen Benutzung müssen alle Flächen und der Boden mit
einem vom RKI zugelassenen desinfizierenden viruziden Reinigungsmittel
behandelt werden. Dies ist wöchentlich zu wiederholen.
d. Alle Geräte, Ergometer, Hanteln usw. sind nach Gebrauch an den Kontaktstellen
mit einem vom RKI zugelassenen Desinfektionsmittel zu behandeln.
e. Außer beim Ergometer-Training ist eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu
tragen. Vor und nach dem Training sind die Hände wie oben beschrieben zu
waschen.
8) Wettkampftätigkeit und Sportveranstaltungen
a. Die Durchführung von Großveranstaltungen ist generell bis zum 31.08.2020 untersagt.
Die Definition von Großveranstaltungen und Durchführungsbestimmungen
sind abhängig von den Bestimmungen der Bundesländer und müssen beachtet
werden.
b. Bei der Planung zukünftiger Wettkämpfe und Veranstaltungen sind die erhöhten
Anforderungen an Kontaktminimierung und Hygienestandards (es ist zu erwarten
das spezielle Konzepte zur Genehmigung von Veranstaltungen verpflichtend
werden) zu beachten.
c. Besondere Herausforderungen unter den derzeitigen Sonderbestimmungen
stellen Übernachtung (z.B. Zulassung von Zeltplätzen, Öffnung von Beherbergungsbetrieben)
und Verpflegung (z.B. keine Verpflegung in Buffetform) dar.
9) Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
a. In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum
Training und zu Freizeitfahrten und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso
ungeeignet ist der Einsatz von Minivans.
b. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von Mund-
Nasen-Schutzmasken empfohlen.
c. Bootstranssporte möglichst einzeln und nacheinander beladen. Bei Hilfeleistungen
Abstandsregeln beachten.
10) Bootshausnutzung
a. Wurden Sportanlagen aufgrund der Corona-Pandemie über einen längeren
Zeitraum nicht genutzt, kann dies zur Vermehrung von Legionellen in Trinkwasser-
Installationen führen. Der Betreiber einer Sportanlage ist dafür verantwortlich,
dass dies nicht passiert. Die Untersuchungen sind nur von zugelassenen
Instituten durchzuführen.
b. Zugang haben in der Übergangsphase nur Aktive, Trainerinnen und Trainer beziehungsweise
dringend erforderliches Funktionspersonal.
c. Das Betreten des Bootshauses erfolgt nur einzeln oder in Kleingruppen bis zu 5
Personen unter strikter Einhaltung der Abstandsregeln.
d. Es erfolgt kein Ausschank von Speisen oder Getränken. Eigene Getränke und
Verpflegung sind mitzubringen. Bei Nutzung von Mehrwegflaschen, diese nach
dem Training heiß abwaschen.
e. Keine Gemeinschaftsaktivitäten vor und nach dem Sportbetrieb.
f. Bereitstellung und Nutzung von ausreichend Desinfektionsmittel an allen Einund
Ausgängen sowie an den Bootsstegen.
g. Türen im Bootshaus sind möglichst offen zu halten, um die Nutzung von Türgriffen
zu minimieren.
a. Alle Räumlichkeiten sind stets so gut wie möglich zu belüften.
b. Eigene Getränke und Verpflegung sind mitzubringen. Bei Nutzung von Mehrwegflaschen,
diese nach dem Training heiß abwaschen.
11) Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen
a. Vorläufiger Verzicht auf soziale Veranstaltungen. Zur Organisation des Vereinsbetriebs
sind Telefon- und Videokonferenzen vorzuziehen.
b. Mitgliederversammlungen sind im Bedarfsfall ebenfalls digital durchzuführen.
c. Auf Gemeinschaftsverpflegung und gemeinsame Getränke wird ebenso verzichtet
wie auf das Anrichten von Büffets.
12) Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
a. Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Freizeitsportangeboten
ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis
bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining
möglich
13) Alternativen suchen
a. Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand.
Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen
Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie
Aktivität gesucht werden.
14) Hygieneplan aufstellen
a. Vereine werden aufgefordert, einen Hygieneplan aufzustellen und die Maßnahmen
zu dokumentieren
Wir bitten alle Vereinsmitglieder nochmals darum, die oben definierten Verhaltensregeln
sehr ernst zu nehmen. Bei einer nachweisbar im Vereinsgelände auftretenden Infektion
kommt es zu einer Sperrung des Vereinsgeländes und schadet einer zukünftigen weiteren
Lockerung der Präventions- und Kontaktregeln.
Duisburg, im April 2020
DEUTSCHER KANU-VERBAND E.V.
Das Präsidium

Rechtslage Mitgliedsbeiträge während dem Corona-Virus

April 2020 | Auswirkungen COVID-19 Abmilderungsgesetz

Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch auf Erstattung der Mitgliedsbeiträge, da ein Mitgliedsbeitrag nicht an die Nutzung von konkreten Angeboten gekoppelt ist. Vereinsmitglieder sind bewusst Teil des Vereins und nehmen nicht lediglich Leistungen in Anspruch, man ist eben kein Kunde. Nach Vereinsrecht stellt der Mitgliedsbeitrag kein Entgelt für Leistungen dar, sondern dient der Verwirklichung des Vereinszwecks und damit z.B. auch der Deckung der laufenden Kosten des Vereins.
Ein Sonderkündigungsrecht seitens der Mitglieder des Vereins besteht aufgrund der aktuellen Situation nicht. Die Vereine kommen mit der Einstellung des Sportbetriebs und der Schließung ihrer Anlagen, ihrer Pflicht nach, die Mitglieder des Vereins und andere zu schützen. Aufgrund der staatlichen Anordnungen ist es ihnen zudem nicht mehr erlaubt, ihren Betrieb aufrecht zu erhalten. Es besteht demnach kein von Seiten des Vereins behebbarer Mangel, der einen außerordentlichen Kündigungsgrund rechtfertigen würde. Das ordentliche Kündigungsrecht der Mitglieder, wie es in den jeweiligen Satzungen geregelt ist, bleibt davon natürlich unberührt.
Bei Kursgebühren und Zeitmitgliedern kann sich eine andere Beurteilung ergeben. In solchen Fällen muss umfassen der Einzelfall betrachtet und geprüft werden.
Folgendes ist jedoch zu beachten:
Aufgrund der Vermögensbetreuungspflicht des Vorstandes, wozu auch das Erheben fälliger Beiträge gehört, kann der Vorstand nicht ohne Weiteres auf die Erhebung von Beiträgen verzichtet werden.

Sportbetrieb wird eingestellt!

Zur Eindämmung des Corona-Virus wird der Sportbetrieb in unserem Bootshaus sowie auf dem Wasser bis auf Weiteres eingestellt. Diesbezüglich verweisen wir auch die nachstehende Info des Deutschen Kanuverbandes und bitten um Beachtung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Landesverbänden,

wir werden einen entsprechenden Hinweis über unsere Homepage veröffentlichen, wenn sich abzeichnet, dass die Vereine ihre Gelände und Bootshäuser wieder nutzen dürfen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHER KANU-VERBAND e.V.  / GERMAN CANOE FEDERATION
Generalsekretariat
Antje Weber
Bertaallee 8
47055 Duisburg
Tel.: 0203/9 97 59-11
Fax: 0203/9 97 59-60
E-Mail antje.weber@kanu.de
Web: www.kanu.de
Facebook: www.facebook.com/deutscherkanuverband
Twitter: twitter.com/kanuverband

Absage Schwimmtraining

Der Neuwieder Wassersportverein (NWV) weist darauf hin, dass der allgemeine Schwimmbetrieb in den Bädern Deichwelle Neuwied, Landesblindenschule Feldkirchen, ab sofort, bis zunächst nach den Osterferien, abgesagt wird. Der Verein folgt somit der Empfehlung des Deutschen Schwimmverbandes und bittet um Verständnis für diese einschneidende Maßnahme. Letztendlich geht es aber um unser aller Gesundheit, so der 1. Vorsitzende Reiner Bermel.

Absage Jahreshauptversammlung

Der Neuwieder Wassersportverein (NWV) weist darauf hin, dass die terminierte Jahreshauptversammlung am Freitag, 27.03.2020 wegen des Corona-Virus abgesagt wird. Damit folgt der Verein der Entscheidung der Landesregierung Rheinland-Pfalz, wo alle Veranstaltungen ab 75 Personen verboten sind. Der 1. Vorsitzende des Vereins, Reiner Bermel, bittet die Mitglieder um Verständis und weist darauf hin, dass die Jahreshauptversammlung im Laufe des Jahres nachgeholt wird.

Rehasport-Wassergymnatikkurse werden abgesagt!

Aufgrund der nachstehenden Empfehlung des Behindertensportverbandes Rheinland-Pfalz sagen wir vorerst, zunächst bis nach den Osterferien, alle Rehasport-Wassergymnastikkurse in den Bädern Deichwelle Neuwied, Landesblindenschule Feldkirchen sowie Wiedtalbad Hausen ab.

In Hausen ist das Bad bereits geschlossen und die anderen werden demnächst bestimmt folgen.

Der Vorstand bittet um Verständnis aber es geht um unser aller Gesundheit!

Bleiben Sie gesund.

Rehabilitationssport Bei den Präventionsmaßnahmen für Covid-19 hat der Schutz von älteren und teilweise vorerkrankten Personen grundsätzlich Vorrang, bei den Teilnehmer*innen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport handelt es sich im Allgemeinen um eine Risikogruppe. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung und der weiteren Ausbreitung des Virus empfiehlt der DBS-Bundesverband daher seinen Landesverbänden, dass die Durchführung des Rehabilitationssports in ihren Vereinen und anerkannten Rehabilitationssportgruppen bis auf weiteres ausgesetzt wird. Die Entscheidung darüber, dass der Rehabilitationssport ausgesetzt werden soll, sollte auf der Basis dieser Empfehlung konkret in der einzelnen Gruppe in Abstimmung mit der betreuenden Ärzt*in erfolgen. Wir empfehlen, diese Entscheidung zu dokumentieren. Grundsätzlich rät der DBS- Bundesverband generell allen Teilnehmer*innen von Rehabilitationssportgruppen dazu, von einer Teilnahme bis auf weiteres abzusehen.

Wanderung KVR Rheinland

Am Sonntag, 08.03.2020 fand die KVR-Wanderung, ausgerichtet vom KC Unkel, statt. Die Strecke führte über rund 17 Kilometer quer durch den Unkel Wald über die Erpeler Ley sowie das Kasbachtal und Bruchhausen zurück zum Ausgangsort, dem Boothaus des KC Unkel. Unser Verein wurde vertreten von Ruth und Jürgen Straub, Margret und Bernhard Senn, Monika Keßler, Michael Bauer, Michael Manderfeld sowie Marion und Reiner Bermel. Alle NWV-ler waren sich einig, dass es ein schöner Tag war, bei trockenem Wetter und guter Verpflegung durch den Ausrichter.

Treffen am Bootshaus des KC Unkel
Verdiente Pause
Wasserfall kurz vor Unkel
Die NWV-ler
Alles auf einen Blick

Rehasport-Wassergymnastik

Im Wiedtalbad Hausen möchten wir einen Rehasport-Wassergymnastikkurs für Berufstätige mit orthopädischen Erkrankungen anbieten. Der Kurs findet donnerstags von 18:15 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Für die Teilnahme wird eine ärztliche Verordnung benötigt, die von der Krankenkasse (außer AOK Rheinland-Pfalz und IKK Südwest) genehmigt werden muss. Weitere Informationen erteilt die Übungsleiterin Maria Wagner unter Telefon: 0157 74483175 oder per Mail an mariawag@gmx.de. Zusätzliche Informationen sind auf unserer Homepae abrufbar.

Seepferdchenkurs

Der nächste Seepferdchenkurs beginnt aller Voraussicht nach am Donnerstag, 23. April 2020 im Hallenbad der Schule für Blinde und Sehbehinderte in Neuwied-Feldkirchen. Die Übungsstunde ist von 17.00 bis 18.00 Uhr und wird von dem lizenzierten Übungsleiter, Rainer Saxler, geleitet. Zur gegebener Zeit erhalten alle Eltern, deren Kinder an dem Kurs teilnehmen, weitere Informationen.

Jahreshauptversammlung

Der Neuwieder Wassersportverein (NWV) weist darauf hin, dass die turnusmäßige Jahreshauptversammlung am Freitag, 27. März um 19.30 Uhr im vereinseigenen Bootshaus, Rheinstr. 80, 56564 Neuwied stattfindet. Neben den Tätigkeitsberichten des 1. Vorsitzenden sowie des Schatzmeisters werden auch die Berichte der Sportwarte aus den einzelnen Abteilungen vorgetragen. Zudem wird ein neuer Vorstand für die kommenden drei Jahre gewählt, so dass der Verein um zahlreiches Erscheinen seiner Mitglieder bittet. 

Vandalismus am Bootshaus

Unser Bootshaus wurde Opfer von Vandalismus. Die Wand vor der Eingangstüre in der Rheinstraße, die erst im vergangenen Jahr einen neuen Anstrich erhielt, wurde durch Wandschmierereien beschädigt, so der 1. Vorsitzende des Vereins, Reiner Bermel. Momentan renovieren wir unsere Toilettenanlage, sodass die Gaststätte derzeit geschlossen ist und der Vorfall erst kürzlich bemerkt wurde. Es ist schade, aber in der heutigen Zeit leider vermehrt festzustellen, dass öffentliche als auch private Gebäude sowie Anlagen durch aufkommenden Vandalismus immer mehr in Mitleidenschaft gezogen werden und somit die ehrenamtliche Arbeit, die viele Leute für das Gemeinwohl leisten, mit Füßen getreten wird, so Bermel weiter. Sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung beitragen, nimmt der 1. Vorsitzende gerne unter 02622/82293 oder per Mail an rbermel@gmx.de entgegen.